Beteiligungsbericht 2022
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll den Beteiligungsbericht für das Haushaltsjahr 2022 beschließen. Die Verpflichtung zur Erstellung dieses Berichts ergibt sich aus dem Beschluss des Rates vom August 2023, von der Aufstellung eines kommunalen Gesamtabschlusses für das Jahr 2022 abzusehen. Durch diese Inanspruchnahme der Befreiungsmöglichkeit gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen entstand die Pflicht zur Erstellung eines Beteiligungsberichts nach § 117 GO NRW.
Der Bericht umfasst Informationen zu sämtlichen Beteiligungen der Stadt, einschließlich der wirtschaftlichen Situation, der Jahresergebnisse sowie der Beteiligungsverhältnisse und Finanzbeziehungen der verselbstständigten Aufgabenbereiche. Die Ausarbeitung erfolgt auf Grundlage eines verbindlichen Musters des zuständigen Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung Nordrhein-Westfalen.
Die Vorlage weist darauf hin, dass es infolge eines Wechsels der Finanzsoftware und Schwierigkeiten bei der Datenmigration zu Verzögerungen bei der Aufstellung der Jahresabschlüsse seit dem Jahr 2020 gekommen ist. Der Jahresabschluss für das Jahr 2022 wurde im Dezember 2024 festgestellt. Die Verwaltung strebt die Rückkehr zum regulären Zeitplan an, wobei bereits ein vorläufiger Beteiligungsbericht für das Jahr 2024 im September 2024 vorgelegt wurde.
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20250226083732-0