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Sitzungsvorlage

Änderung der Kommunalunternehmenssatzung

2025/118 12.06.2025

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel berät über eine Änderung der Kommunalunternehmenssatzung für das Unternehmen „EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel“. Die vorliegende Sitzungsvorlage 2025/118 sieht Anpassungen in der Struktur des Vorstands vor, die im Rahmen einer Neuausrichtung des Stadtbetriebs erfolgen sollen.

Die vorgeschlagenen Änderungen betreffen insbesondere den Paragrafen 7 der Satzung. Zukünftig soll der Vorstand aus mindestens zwei Mitgliedern bestehen. Zudem wird die Möglichkeit eingeführt, Stellvertreter des Vorstands zu bestellen, welche den Vorstand mit beratender Stimme unterstützen. Darüber hinaus sieht die Neufassung vor, dass der Verwaltungsrat Mitglieder mit beratender Stimme bestellen kann, wobei deren Bestellung auf eine Dauer von höchstens zwei Jahren befristet ist. Diese Mitglieder sind nicht als Vorstand im Sinne der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen einzustufen.

Die Änderung der Satzung soll am 1. Januar 2026 in Kraft treten. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt dem Beschluss des Verwaltungsrates des EUV Stadtbetrieb zuzustimmen. Laut der Vorlage ergeben sich aus dieser Anpassung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen. Die Zuständigkeit für die Änderung der Satzung liegt gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen beim Rat der Stadt, nachdem eine Vorberatung im zuständigen Verwaltungsrat stattgefunden hat.

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