Übertragung der Erschließungslast zum BPlan Bebauungsplan 263 "Behringhauser Gärten"
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 263 „Behringhauser Gärten“ wird die Übertragung der Erschließungslast für ein neues Wohnbaugebiet auf einen privaten Erschließungsträger vorbereitet. Das Projekt umfasst das ehemalige Gelände der Firma Hermecke, welches östlich der Bladenunter Straße liegt und die Gebiete „Herrenland“ sowie „Messenkamp“ ergänzen soll. Für die geplante Nutzung der Flächen sind eine verkehrliche Anbindung an die Bladenhorster Straße sowie eine entwässerungstechnische Erschließung der Grundstücke notwendig.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt den EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel beauftragt, einen notariell zu beurkundenden Erschließungsvertrag mit einem Unternehmen aus Essen zu schließen. Dieses Unternehmen plant die Entwicklung, Erschließung und Vermarktung des Geländes. Die rechtliche Grundlage für die Übertragung der Erschließungslast auf Dritte ergibt sich aus den Bestimmungen des Baugesetzbuches.
Die Verhandlungen zum Vertrag werden derzeit finalisiert. Es stehen noch Regelungen zu Baugrundgutachten, dem Bodenmanagementkonzept in Abstimmung mit dem Kreis Recklinghausen sowie zur Straßenbeleuchtung und Kanalplanung aus. Zudem ist die Hinterlegung einer Bürgschaft vorgesehen. Der Bebauungsplan Nr. 263 wird dem Rat der Stadt in der Sitzung am 11. Dezember 2025 zur Beschlussfassung vorgelegt.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20251205091025-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20251125155531-0