Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen; Wahl der Delegierten
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Rates der Stadt am 27. November 2025 wird über die Benennung von ständigen Delegierten für die Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen beraten (Vorlage 2025/197). Der Beschlussvorschlag sieht vor, drei Ratsmitglieder als dauerhafte Vertreter in dieses Gremium zu entsenden.
Die Konferenz wurde vom Vorstand des Städtetages Nordrhein-Westfalen eingerichtet, um die Sichtweisen der Ratsmitglieder in den Meinungsbildungsprozess des Verbandes einzubinden. Jedem Mitglied der Stadtgemeinschaft stehen dabei drei Sitze zur Verfügung, wobei die Besetzung ausschließlich durch Ratsmitglieder erfolgen muss. Bei der Benennung der Delegierten sollen die politischen Mehrheitsverhältnisse im Rat berücksichtigt werden.
Die inhaltliche Arbeit der Konferenz umfasst insbesondere die Planung des Jahresarbeitsprogramms des Städtetages Nordrhein-Westfalen sowie die Beratung zu aktuellen kommunalpolitischen Themen. Die Vorbereitung der Sitzungen erfolgt durch die Geschäftsstelle des Städtetages, während die Leitung der Konferenz beim Vorsitzenden des Verbandes liegt. Durch die Benennung der Delegierten entstehen keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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