Ernennung eines Schriftführers sowie eines stellvertretenden Schriftführers für den Rat der Stadt Castrop-Rauxel
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2025/185 für den Rat der Stadt Castrop-Rauxel befasst sich mit der Bestellung von Personal für die Protokollführung bei Ratssitzungen. Für die kommende Sitzung am 6. November 2025 liegt ein Beschlussvorschlag vor, der die Ernennung eines Schriftführers sowie eines stellvertretenden Schriftführers vorsieht.
Die rechtliche Grundlage hierfür bildet § 52 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Diese Bestimmung schreibt vor, dass über die im Rat gefassten Beschlüsse eine Niederschrift zu erstellen ist. Damit diese Protokolle rechtsgültig sind, müssen sie sowohl vom Bürgermeister als auch von einem durch den Rat zu bestellenden Schriftführer unterzeichnet werden.
Mit der vorgeschlagenen Besetzung der Funktionen als Schriftführer und stellvertretender Schriftführer wird die Einhaltung dieser formalen Anforderungen sichergestellt. Laut dem Dokument sind durch diese personelle Entscheidung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten, da keine finanziellen Belastungen für den Haushalt entstehen. Die Vorlage wurde von der Stabsstelle Ratsangelegenheiten erstellt.
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