Finanzielle Beteiligungsmöglichkeiten der Stadt Castrop-Rauxel an Erneuerbare-Energien-Anlagen (EE-Anlagen) gemäß § 6 Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG 2023) in Verbindung mit § 10 Bürgerenergiegesetz NRW
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll beauftragt werden, der Verwaltung die Möglichkeit zu geben, Vereinbarungen mit Betreibern von Erneuerbare-Energien-Anlagen zur finanziellen Beteiligung abzuschließen. Grundlage hierfür sind Regelungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023) sowie des Bürgerenergiegesetzes NRW. Nach Abschluss solcher Verträge soll der Rat über die Vereinbarungen und den voraussichtlichen Gesamtbetrag der Einzahlungen informiert werden.
Die finanzielle Beteiligung sieht vor, dass Betreiber von Windenergieanlagen sowie Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen der Kommune Zahlungen in Höhe von 0,2 Cent pro Kilowattstunde für die eingespeiste Strommenge anbieten können. Bei Windkraftanlagen gilt dies für Anlagen mit einer Leistung von mehr als einem Megawatt im Umkreis von 2,5 Kilometern. Für Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen sind Kommunen beteiligt, auf deren Gebiet sich die Anlagen befinden. Die Stadt übernimmt dabei keine Gegenleistungsverpflichtungen.
Die Mittel sollen zur Steigerung der Akzeptanz solcher Anlagen beitragen und können unter anderem für Klimaschutz, Natur- und Artenschutz oder die Aufwertung der Infrastruktur verwendet werden. Die Verwaltung plant, die Verwendung der Erträge im Rahmen des Nachtragshaushalts 2026 vorzuschlagen. Aktuell wird mit Einzahlungen in einem mittleren fünfstelligen Bereich gerechnet, wobei eine genaue Bezifferung erst nach Abschluss der Verträge möglich ist.
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20251130153433-0