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Sitzungsvorlage

Nebentätigkeit des Hauptverwaltungsbeamten im Jahr 2024 Vorlage gem. § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz

2025/025 16.02.2025 Haupt- und Finanzausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

In der Sitzungsvorlage 2025/025 werden die Nebentätigkeiten des Bürgermeisters für das Jahr 2024 gemäß den Bestimmungen des Korruptionsbekämpfungsgesetzes dargelegt. Der Hauptverwaltungsbeamte ist verpflichtet, Nebentätigkeiten und die daraus resultierenden Vergütungen dem Rat der Stadt anzuzeigen, sofern die Einkünfte einen festgelegten Schwellenwert überschreiten.

Die Vorlage unterscheidet dabei zwischen Tätigkeiten, die dem Hauptamt zuzurechnen sind, und eigentlichen Nebentätigkeiten. Einkünfte aus Funktionen, die aufgrund der Amtsträgerschaft ausgeübt werden – etwa in Beiräten oder Aufsichtsräten –, müssen an die Stadtkasse abgeführt werden. Für das Kalenderjahr 2024 belaufen sich diese Beträge auf insgesamt 1.675,56 Euro. Diese Einkünfte stammen aus Mandaten bei der Uniper Wärme GmbH, der Straßenbahn Herne/Castrop-Rauxel GmbH, der Forum Castrop-Rauxel Betriebs GmbH sowie beim EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel. Die entsprechenden Beträge wurden bereits an die Stadtkasse überwiesen.

Zudem werden Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst sowie sonstige Nebentätigkeiten aufgeführt, darunter Mitgliedschaften bei der Emschergenossenschaft, der Sparkasse Vest Recklinghausen und dem Kommunalen Arbeitgeber Verband NRW. Da die Vergütungen aus Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst die geltende Höchstgrenze nicht überschreiten, besteht keine Abführungspflicht. Der Rat der Stadt soll die aufgeführten Tätigkeiten und Vergütungen für das Jahr 2024 zur Kenntnis nehmen.

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