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Sitzungsvorlage

Teilnahme der Stadt Castrop-Rauxel am Landesprogramm zur anteiligen Entschuldung von Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen von kommunalen Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung gemäß Altschuldenentlastungsgesetz NRW

2025/122 16.06.2025 Rat der Stadt

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll über die Teilnahme am Landesprogramm zur anteiligen Entschuldung von Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen entscheiden. Ziel ist die Entlastung kommunaler Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung gemäß dem Altschuldenentlastungsgesetz NRW (ASEG NRW). Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Stadt am Programm teilnimmt und der Bürgermeister beauftragt wird, den notwendigen Teilnahmeantrag nach den Bestimmungen des Gesetzes zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu stellen.

Ein wesentlicher Bestandteil des Antragsverfahrens ist die Prüfung der Verbindlichkeiten sowie eines Abzugsbetrages auf Basis des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023. Diese Überprüfung muss durch eine externe Wirtschaftsprüferin, einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erfolgen. Da das Gesetzgebungsverfahren voraussichtlich im Juli abgeschlossen wird und die Antragsfrist nach Inkrafttreten des Gesetzes vier Monate beträgt, weist die Verwaltung auf eine enge Zeitplanung hin, insbesondere im Hinblick auf die anstehenden Kommunalwahlen im September.

Die exakte Höhe der Entschuldungsleistung für Castrop-Rauxel kann derzeit noch nicht genau bestimmt werden, da die Ermittlung der Werte in einem iterativen Verfahren erfolgt. Auf Grundlage von Berechnungen des Städtetages NRW wird jedoch eine anteilige Entlastung von etwa 40 Prozent der zu berücksichtigenden Liquiditätskredite für die Stadt erwartet. Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, einen Vorratsbeschluss zu fassen, der unmittelbar nach Inkrafttreten des Gesetzes umgesetzt werden kann.

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