Gebührenbedarfsberechnung 2025 -Friedhofswesen- und Erlass einer Satzung über die Gebühren für die städtischen Friedhöfe
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die Gebührenbedarfsberechnung 2025 für das Friedhofswesen sowie die dazugehörige Satzung über die Gebühren für städtische Friedhöfe zur Kenntnis nehmen. Die Kalkulation basiert auf den Betriebskosten des EUV Stadtbetriebs und berücksichtigt Personalkosten, Betriebsaufwendungen sowie die Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes (KAG NRW).
Die Gesamtkosten für das Jahr 2025 werden mit rund 1,85 Millionen Euro beziffert. Diese Summe umfasst unter anderem Kosten für Personal, die Unterhaltung von Grundstücken und Anlagen, Infrastruktur sowie Fahrzeugunterhalt. Da Friedhöfe neben der Bestattung auch als Erholungsflächen dienen, wird ein Grünwertanteil von 28,48 Prozent von den Kosten der Friedhofsunterhaltung abgezogen, was einem Betrag von etwa 405.000 Euro entspricht. Zudem wurden die gesetzlich vorgeschriebenen Ausgleiche aus vergangenen Überdeckungen und Unterdeckungen in die Berechnung einbezogen.
Hinsichtlich der Gebührensätze für das Jahr 2025 ist bei den Grabnutzungsgebühren ein geringfügiger Anstieg von etwa 0,2 Prozent gegenüber dem Jahr 2023 festzustellen. Beispielsweise beträgt die Gebühr für ein Reihengrab mit einer Nutzungsdauer von über fünf Jahren 1.728 Euro statt zuvor 1.725 Euro. Die Bestattungsgebühren werden weitgehend auf dem Niveau des Jahres 2023 gehalten.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20250617135455-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20250617071314-0
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20250617071315-1