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Sitzungsvorlage

Beschluss über die Übertragung von Haushaltsermächtigungen in das Haushaltsjahr 2025

2025/026 17.02.2025 Haupt- und Finanzausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll über die Übertragung von Haushaltsermächtigungen in das Haushaltsjahr 202

Die Sitzungsvorlage sieht vor, investive Ermächtigungen aus Vorjahren in Höhe von rund 8,4 Millionen Euro zu übertragen, wobei etwa 4,05 Millionen Euro der Verwendung zweckgebundene Zuweisungen dienen. Zudem wird die Übertragung von Ermächtigungen für investive Auszahlungen aus dem Jahr 2024 in Höhe von 599.421,63 Euro beantragt, um die zweckentsprechende Verwendung von Zuweisungen zu ermöglichen.

Ein weiterer Beschlussvorschlag umfasst 53.294,42 Euro für konsumtive Aufwendungen im Rahmen von Zukäufen zu Festwerten. Des Weiteren sollen Ermächtigungen für konsumtive Aufwendungen und Auszahlungen in der Gesamthöhe von 278.518,98 Euro übertragen werden, die sich aus Mitteln der Vorjahre sowie aus dem Jahr 2024 zusammensetzen. Diese Übertragungen resultieren aus zweckgebundenen Zuweisungen, bei denen eine Verpflichtung zur Verwendung der Mittel besteht.

Die Regelungen berücksichtigen die Vorgaben der Kommunalhaushaltsverordnung NRW sowie die Haushaltsverfügung des Landrates als untere staatliche Verwaltungsbehörde. Aufgrund der bestehenden Überschuldung und der Notwendigkeit eines Haushaltssicherungskonzeptes gelten für Übertragungen besondere Maßstäbe. Während neue Ermächtigungen aus dem Jahr 2024 nach 2025 nicht übertragen werden dürfen, sind Übertragungen aus den Vorjahren zulässig. Die beantragten Mittel sind für konkret bezeichnete Maßnahmen wie das Projekt ISEK Merklinde oder die Unterbringung von Geflüchteten vorgesehen.

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