Änderung der Hauptsatzung
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel berät in seiner Sitzung am 3. Juli 2025 über die vierte Änderung der Hauptsatzung. Gegenstand der Vorlage ist eine Neuregelung der Sitzverteilung innerhalb des Integrationsrates.
Die vorgeschlagene Anpassung basiert auf einem Gesetzesentwurf zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen vom 13. Februar 2025. Nach der geplanten Neufassung des entsprechenden Paragrafen soll sich der Ausschuss künftig zu zwei Dritteln aus gewählten Mitgliedern und zu einem Drittel aus bestellten Ratsmitgliedern zusammensetzen. Die Vorlage führt zudem an, dass einschlägige Kommentierungen diese Zusammensetzung des Integrationsrates empfehlen.
Die Änderung der Hauptsatzung hat nach Angaben der Verwaltung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen. Der Beschlussvorschlag sieht die Verabschiedung der in der Anlage aufgeführten vierten Änderung der Hauptsatzung für den Rat der Stadt Castrop-Rauxel vor.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20250519133134-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20250519133324-0
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20250519133921-0
- Anlage 4 als PDF öffnen ↗ 20251106163157-0