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Sitzungsvorlage

Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen in der Stadt Castrop-Rauxel für das Jahr 2025

2025/006 20.01.2025 Rat der Stadt

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel berät über die ordnungsbehördliche Verordnung zum Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2025. Die Vorlage sieht vor, dass Geschäfte an insgesamt sieben Sonntagen im Zusammenhang mit lokalen Veranstaltungen zwischen 13:00 und 18:00 Uhr geöffnet werden können. Grundlage ist das Ladenöffnungsgesetz Nordrhein-Westfalen, welches Öffnungen bei Vorliegen eines öffentlichen Interesses ermöglicht.

Für den Ortsteil Castrop sind zwei Termine geplant: das Street Food & Beach Festival am 20. Juli sowie der Mittelaltermarkt am 19. Oktober, beide veranstaltet durch die Werbegemeinschaft CASConcept e. V. In Ickern findet am 31. August ein Familienfest statt, das vom Stadtteilverein Mein Ickern e.V. organisiert wird. Im Ortsteil Habinghorst sind drei Sonntage vorgesehen, an denen der Bürgerverein Unser Habinhorst e. V. das Frühlingsfest am 2. März, das Sommerfest am 6. Juli und das Erntedankfest am 5. Oktober durchführt. In Merklinde ist für den 21. September ein Stadtteilfest geplant, das von der Interessengemeinschaft Marktplatz Bövinghausen e. V. und dem Bürgerverein „Wir sind Merklinde e. V.“ gemeinsam ausgerichtet wird.

Die Verordnung dient dazu, die lokale Mitte im Rahmen der Veranstaltungen zu beleben. Vor Erlass der Rechtsverordnung wurden die zuständigen Gewerkschaften, Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände sowie Kirchen und Kammern angehört. Die Regelung hat eine einjährige Gültigkeitsdauer.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 202 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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