Castrop-Rauxel Transparent

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Sitzungsvorlage

Umsetzung der Förderprogramme aus den Kommunalinvestitionsförderungsgesetzen des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen sowie aus dem Programm "Gute Schule 2020" des Landes

2025/007 20.01.2025 Haupt- und Finanzausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die abschließende Maßnahmenliste für das Landesprogramm „Gute Schule 2020“ beschließen. Damit wird der Abschluss dieses Förderprogramms nach Einreichung des letzten Verwendungsnachweises im Dezember 2024 formalisiert. Insgesamt wurden in den Jahren 2017 bis 2024 Fördermittel in Höhe von rund 9,7 Millionen Euro vollständig verausgabt.

Um eine Rückforderung von Mitteln durch die NRW.BANK zu vermeiden, hat die Verwaltung für den Verwendungsnachweis eine alternative investive Maßnahme herangezogen. Dabei wurde die Finanzierung eines Fachraums für Chemie an der Gesamtschule Ickern genutzt, um den Nachweis über die Verwendung der Mittel in voller Höhe erbringen zu können.

Im Bereich der Kommunalinvestitionsförderung (KInvFöG II) befindet sich aktuell nur noch ein Projekt in der Umsetzung: der Neubau eines Quertrakts der Fridtjof-Nansen-Realschule sowie der Abriss des Altgebäudes. Hierfür stehen Restmittel in Höhe von 135.000 Euro bis zum Jahresende 2025 zur Verfügung. Die Kosten für den anstehenden Abriss werden künftig aus dem städtischen Haushalt finanziert, wobei entsprechende Rückstellungen im Jahresabschluss 2024 sowie Veranschlagungen in der Haushaltsplanung 2025 vorgesehen sind.

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