Sachstandsbericht Haushaltssicherungskonzept (Berichtsstichtag 30.06.2025)
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird über den Sachstand des Haushaltssicherungskonzeptes für die Jahre 2025/2026 informiert. Aufgrund der bestehenden bilanziellen Überschuldung ist die Stadt nach den gesetzlichen Regelungen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen dazu verpflichtet, ein solches Konzept jährlich fortzuschreiben. Der Entwurf des Jahresabschlusses für das Jahr 2024 weist im Ergebnisplan einen Fehlbetrag von rund 34,26 Millionen Euro aus, was zu einer Erhöhung des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrags in der Bilanz führt.
Das Haushaltssicherungskonzept für den Zeitraum 2025/2026 wurde vom Landrat des Kreises Recklinghausen mit einer Verfügung vom 16. Juli 2025 nicht genehmigt. Die Ablehnungsverfügung enthielt Nebenbestimmungen, unter anderem die Verpflichtung, der Kommunalaufsicht zum Stichtag 30. Juni 2025 einen Bericht über die Umsetzung der Konsolidierungsmaßnahmen vorzulegen. Der nun zur Kenntnis gebrachte Sachstandsbericht basiert auf dem Schreiben, das am 3. September 2025 an die Kommunalaufsicht übermittelt wurde.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20250905103350-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20250905103355-0
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20250905103358-0
- Anlage 4 als PDF öffnen ↗ 20250905103401-0
- Anlage 5 als PDF öffnen ↗ 20250905103404-0