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Sitzungsvorlage

Vorläufiger Beteiligungsbericht 2025

2025/141 28.11.2025 Haupt- und Finanzausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll den vorläufigen Beteiligungsbericht für das Jahr 2025 zum Stand vom 1. Dezember 2025 zur Kenntnis nehmen. Da die Stadt von der Verpflichtung zur Erstellung eines kommunalen Gesamtabschlusses belegbar befreit ist, besteht gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen die Pflicht zur Vorlage eines Beteiligungsberichts. Um dem Rat eine aktuelle Information über das Beteiligungsportfolio zu ermöglichen, legt die Verwaltung jährlich einen vorläufigen Bericht vor, der unterjährig über die unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen informiert.

Der vorliegende Bericht basiert für bestimmte Unternehmen, wie etwa den EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel oder die Stadtwerke Castrop-Rauxel GmbH, auf den bereits abgeschlossenen Jahresabschlüssen des Geschäftsjahres 2024. Für weitere Beteiligungen wurden die Daten des Vorjahres herangezogen, da die finalen Abschlüsse für 2024 zum Berichtszeitpunkt noch nicht überall vorlagen. Zudem enthält der Bericht Rückmeldungen zum Geschäftsverlauf der im ersten Halbjahr 2025 betrachteten Beteiligungen, bei denen die Stadt einen beherrschenden Einfluss ausübt. Ein formaler Beteiligungsbericht für das Jahr 2025 wird erst im Jahr 2026 vorgelegt werden können, sobald die entsprechenden Jahresabschlüsse und die Prüfung durch die beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorliegen.

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