Nachtfahrverbot für Rasenmährobotern zum Artenschutz Hier: Sachstand zum gemeinsamen Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/ Die GRÜNEN vom 18.11.2024 (Drucksache 2024/255)
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz erhält einen Sachstandsbericht zum gemeinsamen Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen bezüglich eines Nachtfahrverbots für Rasenmähroboter zum Schutz von Igeln und anderen Kleintieren.
Die Stadtverwaltung hat bereits Maßnahmen zur Sensibilisierung der Bevölkerung ergriffen, indem Informationen zum Thema auf der Facebook-Seite des EUV Stadtbetriebes veröffentlicht wurden. Zudem ist die Erstellung eines Flyers geplant, der auf der städtischen sowie der Internetseite des EUV Stadtbetriebes bereitgestellt werden soll.
Hinsichtlich einer möglichen Allgemeinverfügung auf Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes ist der Kreis Recklinghausen zuständig. Die Untere Naturschutzbehörde wurde angefragt, ein entsprechendes Nachtfahrverbot für Rasenmähroboter zu prüfen und gegebenenfalls zu verhängen. Die Behörde teilte jedoch mit, dass derzeit kein solches Verbot geplant ist, da eine solche Regelung für alle zehn kreisangehörigen Städte gelten müsste und aktuell keine Anfragen aus den Nachbarkommunen vorliegen. Stattdessen wird die Untere Naturschutzbehörde im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit darauf abzielen, die Bevölkerung für den Artenschutz in Gärten zu sensibilisieren. Der Ausschuss soll den vorliegenden Bericht zur Kenntnis nehmen.
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