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Sitzungsvorlage

Anerkennung und Förderung von Kindertageseinrichtungen als plusKITA-Einrichtungen im Sinne des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz)

2025/039 24.02.2025 Jugendhilfeausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Der Jugendhilfeausschuss berät über die Anerkennung von 14 Kindertageseinrichtungen als plusKITA-Einrichtungen gemäß dem Kinderbildungsgesetz. Die vorliegende Sitzungsvorlage sieht eine befristete Anerkennungsperiode bis zum 31. Juli 2027 vor. Diese zeitliche Begrenzung erfolgt aufgrund von Veränderungen in der Kita-Landschaft, wie etwa der Inbetriebnahme neuer Einrichtungen oder Erweiterungen bestehender Gruppen, um eine spätere Anpassung der Mittelvergabe zu ermöglichen.

Die Förderung basiert auf Landesmitteln und führt zu keiner haushaltsmäßigen Belastung des städtischen Haushalts, da die Beträge in voller Höhe an die Träger weitergeleitet werden. Für das Kita-Jahr 2025/26 beläuft sich der Gesamtzuschuss auf 569.331,45 Euro. Die Auswahl der Einrichtungen erfolgt anhand von Kriterien wie dem Anteil von Familien mit geringem Einkommen sowie dem Bedarf an sprachlicher Förderung.

Zudem sieht die Vorlage eine Anpassung der Mittelverteilung vor: Ab dem 1. August 2025 wird eine Staffelung der Zuschüsse nach der Anzahl der Gruppen angewendet. Die Verwaltung ist beauftragt, die entsprechenden Zuschüsse gemäß den gesetzlichen Vorgaben an die anerkannten Träger auszuzahlen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 154 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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