Ernennung der stellvertretenden Schriftführung für den Betriebsausschuss 2 der Stadt Castrop-Rauxel am 26.06.2025
✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Betriebsausschusses 2 (Familie, Jugend, Soziales und Bildung) der Stadt Castrop-Rauxel am 26. Juni 2025 wird über die Ernennung einer stellvertretenden Schriftführerin beraten. Die entsprechende Tischvorlage mit der Nummer 2025/129 sieht eine einmalige Bestellung für diese Funktion vor.
Die rechtliche Grundlage für dieses Vorhaben ergibt sich aus den Paragrafen 52 und 58 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit dem Paragrafen 17 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Castrop-Rauxel. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben ist über die Beschlüsse der Ausschüsse eine Niederschrift zu erstellen. Diese Niederschrift wird von einer im Ausschuss zu bestellenden Person gefertigt und muss gemeinsam mit dem Ausschussvorsitzenden unterzeichnet werden. Für den Haushalt der Stadt Castrop-Rauxel ergeben sich durch diese Entscheidung keine finanziellen Auswirkungen.
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