Änderung des Gesellschaftsvertrages der Entwicklungsgesellschaft Castrop-Rauxel GmbH
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll über eine Änderung des Gesellschaftsvertrages der Entwicklungsgesellschaft Castrop-Rauxel GmbH beraten. Gegenstand der Vorlage ist die Anpassung von § 9 des Vertragswerks. Nach der aktuellen Regelung dürfen Prokuristinnen und Prokuristen die Gesellschaft nur gemeinsam mit der Geschäftsführerin vertreten. Um die durchgängige Handlungsfähigkeit der Gesellschaft auch bei Abwesenheit der Geschäftsführung zu gewährleisten, soll eine weitere Prokura erteilt werden. Die Neuregelung sieht vor, dass künftig auch die Prokuristinnen und Prokuristen gemeinsam zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt sein sollen. Der Umfang dieser Vertretungsmacht umfasst den Ankauf sowie die Veräußerung und Belastung von Grundstücken.
Die Gesellschafterversammlung der Entwicklungsgesellschaft Castrop-Rauxel GmbH hat bereits im Juni 2025 einen entsprechenden Beschluss gefasst und die Geschäftsführung mit der Umsetzung beauftragt. Nach einer Entscheidung des Rates muss die Änderung des Gesellschaftsvertrages notariell beurkundet und im Handelsregister eingetragen werden. Zudem ist das Vorhaben nach der Beschlussfassung gegenüber der Kommunalaufsicht anzuzeigen. Die Vorlage liegt dem Haupt- und Finanzausschuss zur Beratung vor.
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20251125154800-0