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Sitzungsvorlage

Satzung über die Vergabe von Aufträgen unterhalb der Schwellenwerte gemäß § 106 GWB (Vergabesatzung im Unterschwellenbereich)

2025/203 24.11.2025 Haupt- und Finanzausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll über eine neue Satzung zur Vergabe von Aufträgen unterhalb der Schwellenwerte gemäß § 106 GWB entscheiden. Hintergrund ist die Neuregelung des kommunalen Vergaberechts in Nordrhein-Westfalen zum 1. Januar 2026. Die Verwaltung schlägt vor, sich an der Mustersatzung der kommunalen Spitzenverbände zu orientieren, um die Beschaffungsprozesse schlanker und flexibler zu gestalten und gleichzeitig die Einhaltung von Vergabeprinzipien wie Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Transparenz sicherzustellen.

Die neue Satzung sieht vor, dass auch Direktaufträge bis zum Schwellenwert möglich sind, wobei ab einem Wert von 25.000 Euro netto in der Regel ein formelles Verfahren angestrebt wird. Für Direktaufträge wird der Grundsatz eines Preisvergleichs verankert. Zudem soll die Dokumentation der Beschaffung grundsätzlich digital erfolgen, wobei Prozesse ab 25.000 Euro netto vorrangig über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr statt per E-Mail abgewickelt werden sollen. Die Satzung berücksichtigt zudem die Ziele der Agenda 2030 sowie der „Fairen Charta Metropole Ruhr“.

Die vorgeschlagenen Regelungen sind bis zum 31. Dezember 2026 befristet. Bis zu diesem Zeitpunkt sollen die Maßnahmen evaluiert werden, um weitere Möglichkeiten zur Verschlankung und Flexibilisierung der Vergabeverfahren zu prüfen.

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