Satzung zur Bezeichnung von Flächen, in denen die Stadt nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch ein besonderes Vorkaufsrecht beansprucht (Vorkaufsrechtssatzung 5) hier: Satzungsbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll über die Vorkaufsrechtssatzung 5 entscheiden. Diese Satzung sieht vor, Flächen im Stadtteil Behringhausen gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch als Gebiete auszuweisen, in denen die Stadt ein besonderes Vorkaufsrecht beansprucht. Ziel der Maßnahme ist die Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung sowie die langfristige Planung von Wohnbauflächen.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst etwa einen Hektar im Bereich Behringhausen, wobei die Flächen überwiegend gewerblich genutzt werden. Das Areal grenzt an die Trasse der Emschertalbahn sowie an die Bladenhorster Straße und liegt in unmittelbarer Nähe zum geplanten Bebauungsplan „Behringhauser Gärten“. Neben gewerblichen Grundstücken sind auch ein Wohnhaus mit einem Gebrauchtwagenhandel sowie eine Gartenfläche in den Geltungsbereich einbezogen.
Die Notwendigkeit der Satzung begründet sich durch die geplante Umwandlung von Gewerbeflächen in Wohngebiete. Da im Umfeld bereits Wohnbebauung besteht, sollen durch das Vorkaufsrecht Konflikte zwischen gewerblicher Nutzung und Wohnverhältnissen vermieden werden. Die Stadt möchte verhindern, dass Verkäufe an Dritte die städtebaulichen Ziele beeinträchtigen. Ein finanzieller Aufwand für den Haushalt entsteht durch die Satzung selbst nicht; Kosten fallen erst bei einer tatsächlichen Ausübung des Vorkaufsrechts an.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20250829113438-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20250829125801-0