Vertretung der Stadt Castrop-Rauxel in der Gesellschafterversammlung der Entwicklungsgesellschaft Mittelstandspark West Castrop-Rauxel mbH
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel berät über die Vertretung der Kommune in der Gesellschafterversammlung der Entwicklungsgesellschaft Mittelstandspark West Castrop-Rauxel mbH. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, die Stadtbaurätin als Vertreterin der Stadt in dieses Gremium zu wählen sowie eine Stellvertretung zu bestimmen.
Die rechtliche Grundlage für diese Bestellung findet sich in der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Diese schreibt vor, dass der Rat Personen bestellen muss, welche die Gemeinde in Organen von juristischen Personen vertreten, an denen die Stadt unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist. Die Vertretung in der Gesellschafterversammlung der Entwicklungsgesellschaft erfolgt durch Mehrheitsbeschluss.
Die Aufgabenbereiche der Gesellschafterversammlung umfassen unter anderem die Feststellung des Jahresabschlusses, die Entlastung der Geschäftsführung sowie Entscheidungen über den Wirtschaftsplan und die Verwendung des Bilanzgewinns. Mit der Wahl der Vertretung für die Dauer der aktuellen Wahlperiode soll gewährleistet werden, dass die Stadt Castrop-Rauxel ihre Gesellschafter- und Eigentümerrechte auch künftig fristgerecht ausüben kann.
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