Zuwendung des LWL-Landesjugendamtes zur Durchführung von Maßnahmen zur Kinderbetreuung in besonderen Fällen - zusätzliche Förderung durch das örtliche Jugendamt
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel berät über eine Vorlage zur zusätzlichen Förderung von Maßnahmen zur Kinderbetreuung in besonderen Fällen, den sogenannten Brückenprojekten. Diese Projekte dienen seit 2015 als Übergangshilfe für Kinder aus Flüchtlingsfamilien und vergleichbaren Lebenslagen hin zu regulären Kindertageseinrichtungen oder Schulen.
Aufgrund neuer Richtlinien des LWL-Landesjugendamtes ab dem Haushaltsjahr 2025 hat sich die Förderfähigkeit bestimmter Ausgaben geändert. Kosten für Verwaltung, Miete, Reinigung sowie Personalausgaben für Vor- und Nachbereitungszeiten oder Krankheitsausfälle sind künftig nicht mehr über die Landesmittel erstattungsfähig. Da die durchführenden Träger, der Caritasverband für die Stadt Castrop-Rauxel e.V. und die Griechische Gemeinde Castrop-Rauxel e.V., diese Kosten nicht aus Eigenmitteln decken können, hat das örtliche Jugendamt eine zusätzliche Förderung vorgeschlagen.
Nach aktueller Planung wird mit einem Betrag von bis zu 90.000 Euro gerechnet, der aufgrund der neuen Vorgaben nicht mehr durch das Landesjugendamt erstattet werden kann. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Stadt diese zusätzlichen Kosten übernimmt, sofern sie sich im Rahmen der Erstattungsansprüche nebst Zinsen aus den veränderten Vorgaben bewegen. Eine Förderung von nicht verausgabten Mitteln oder Ausgaben, welche die Festbetragsfinanzierung überschreiten, ist hiervon ausdrücklich ausgeschlossen.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20250305140716-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20250305140800-0
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20250305140827-0