Gebührenbedarfsberechnung 2026 - Straßenreinigung - und Beschluss über die Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Castrop-Rauxel (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung)
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel berät über die Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2026 sowie über die Anpassung der Satzung zur Straßenreinigung und zur Erhebung von Straßenreinigungsgebühren. Auf Basis der vorliegenden Berechnungen sieht die Vorlage Änderungen bei den Gebühren für die Reinigung von Gehwegen und Fahrbahnen sowie beim Winterdienst vor.
Es wird vorgeschlagen, die Gebühr für die Gehweg- und Fahrbahnreinigung um 0,05 Euro pro laufendem Frontmeter zu erhöhen. Für den Fahrbahnwinterdienst ist eine Erhöhung um 0,02 Euro pro laufendem Frontmeter vorgesehen. Die entsprechenden Reinigungsklassen werden in der neuen Fassung der Satzung mit den angepassten Beträgen aufgeführt.
Darüber hinaus soll die Regelung zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen modifiziert werden. Um den Verwaltungsaufwand zu begrenzen, wird eine Ausschlussfrist eingeführt: Ansprüche auf Gebührenerstattung aufgrund erheblicher Mängel oder eines Ausbleibens der Leistung müssen bis zum 31. März des nachfolgenden Jahres schriftlich beim EUV geltend gemacht werden. Der Rat der Stadt soll den Beschluss des Verwaltungsrates über die geänderte Satzung bestätigen.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20251127105121-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20251127105127-0