Gebührenbedarfsberechnung 2026 - Stadtentwässerung - und Beschluss über die Gebührensatzung zur Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage in der Stadt Castrop-Rauxel (Entwässerungssatzung)
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll über die Gebührenbedarfsberechnung 2026 für die Stadtentwässerung sowie über die Neufassung der Entwässerungssatzung entscheiden. Die vorliegende Vorlage sieht Anpassungen bei den Gebührensätzen vor. Konkret wird vorgeschlagen, die Schmutzwassergebühr von bisher 3,09 Euro auf 3,39 Euro pro Kubikmeter zu erhöhen. Parallel dazu soll die jährliche Niederschlagswassergebühr pro Quadratmeter gebührenpflichtiger Grundstücksfläche von 1,14 Euro auf 1,16 Euro steigen.
Neben der Anpassung der Gebührensätze sind in der Satzung weitere Änderungen vorgesehen, die vor allem praktischen Erwägungen dienen. So wird die Ermittlung der Wasserschwundmengen erweitert: Künftig sollen auch Wassermengen berücksichtigt werden, die aufgrund von Leitungsschäden nachweislich nicht in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet werden. Zudem wird präzisiert, dass bei Fehlfunktionen von Wasserzählern glaubhafte Angaben der Gebührenpflichtigen zur Ermittlung der Verbrauchsmenge herangezogen werden können. Die Verwaltung nutzt weiterhin die Daten des örtlichen Wasserversorgers, um eine doppelte Ablesung der Zähler zu vermeiden und die Abrechnung effizient zu gestalten.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 382711100212
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20251127110028-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20251127110039-0