Gebührenbedarfsberechnung 2026 - Abfallentsorgung - und Beschluss über die Gebührensatzung zur Satzung über die Kreislaufwirtschaft und Abfallentsorgung in der Stadt Castrop-Rauxel
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel setzt sich mit der Gebührenbedarfsberechnung für die Abfallentsorgung im Jahr 2026 sowie der Änderung der Kreislaufwirtschafts- und Abfallsatzung auseinander. Laut der vorliegenden Vorlage ergibt sich aufgrund einer prognostizierten Inflationsrate von etwa zwei Prozent keine Notwendigkeit, die Gebühren anzupassen.
Die vorgeschlagenen Änderungen betreffen primär die Konkretisierung der Gebührenpflichtigen in der Satzung. Neben den Eigentümern und Erbbauberechtigten sollen künftig auch Wohnungseigentümer, Nutzungsberechtigte im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes sowie Nießbraucher und andere dinglich Berechtigte einzeln aufgeführt werden. Zudem wird klargestellt, dass Personen und Unternehmen, die Abfallentsorgungsleistungen in Anspruch nehmen, gebührenpflichtig sind. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Regelung zur Haftung bei unerlaubt gelagerten Abfällen: Hier haften der letzte Erzeuger oder Besitzer sowie der Grundstückseigentümer bzw. Nutzungsberechtigte des betroffenen Grundstücks, wobei öffentliche Flächen und Grundstücke im Außenbereich ausgenommen sind. Die gesamtschuldnerische Haftung mehrerer Gebührenpflichtiger wird in diesem Zusammenhang ebenfalls verdeutlicht.
Da die Satzungsänderung eine Entscheidung von grundsätzlicher Bedeutung darstellt, bedarf der Beschluss des Verwaltungsrates der Bestätigung durch den Rat der Stadt, bevor die neue Fassung öffentlich bekannt gemacht werden kann.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20251127111942-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20251127111945-0