Gebührenbedarfsberechnung 2026 - Gewässerunterhaltung - und Beschluss über die Gebührensatzung zur Umlage der Kosten der Gewässerunterhaltung in der Stadt Castrop-Rauxel
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der anstehenden Sitzungen des Verwaltungsrats EUV und des Rates der Stadt Castrop-Rauxel wird eine Änderung der Gebührensatzung zur Umlage der Kosten der Gewässerunterhaltung behandelt. Grundlage für den Beschlussvorschlag ist die Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2026, die Anpassungen bei den Gebührensätzen für verschiedene Grundstücksflächen vorsieht.
Die vorliegende Berechnung sieht eine Erhöhung der Gebühr für versiegelte Flächen um 0,0043 Euro pro Quadratmeter vor, sodass der neue Satz 0,0546 Euro pro Quadratmeter und Jahr betragen würde. Für unversiegelte Flächen ist eine Anpassung um 0,0002 Euro pro Quadratmeter vorgesehen, was eine Änderung des bisherigen Satzes von 0,0018 Euro auf 0,0020 Euro pro Quadratmeter und Jahr bedeutet.
Gemäß der Kommunalunternehmenssatzung bedürfen Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung der Zustimmung des Rates. Nach der Beratung im Verwaltungsrat EUV am 10. Dezember 2025 soll die geänderte Satzung somit in der Sitzung des Rates der Stadt Castrop-Rauxel am 11. Dezember 2025 bestätigt werden.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20251127112516-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20251127112520-0