Gebührenbedarfsberechnung 2026 - Friedhofswesen - und Erlass einer Satzung über die Gebühren für die städtischen Friedhöfe
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel befasst sich mit der Gebührenbedarfsberechnung für das Friedhofswesen im Jahr 2026 sowie dem Entwurf einer neuen Gebührensatzung für die städtischen Friedhöfe. Die Kalkulation basiert auf den Personalkosten, den Betriebsaufwendungen und den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes (KAG NW).
Die Gesamtkosten für das Jahr 2026 belaufen sich nach der vorliegenden Berechnung auf rund 1,86 Millionen Euro. Da Friedhöfe neben der Bestattung auch als Grünanlagen der Allgemeinheit dienen, wird ein Grünwertanteil von 28,48 Prozent der Unterhaltskosten von den gebührenrelevanten Aufwendungen abgezogen. Zudem werden Erlöse aus Ruherechtsentschädigungen für Kriegsgräber und den jüdischen Friedhof sowie anteilige Ausgleiche für die Unterdeckungen aus den Jahren 2023 und 2024 in die Berechnung einbezogen.
Hinsichtlich der Gebührensätze sieht die Planung Anpassungen vor. Die Grabnutzungsgebühren steigen im Durchschnitt um etwa 3,75 Prozent, was beispielsweise die Kosten für Reihengräber betrifft. Bei den Bestattungsgebühren ist eine durchschnittliche Erhöhung von rund 8,5 Prozent vorgesehen. Während die Gebühr für die Gebäudenutzung der Trauerhallen von 137 Euro auf 157 Euro angehoben wird, bleiben die Sätze für Ausbettungen auf dem Niveau des Vorjahres unverändert.
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