Gebührenbedarfsberechnung 2026 - Klärschlammbeseitigung - und Beschluss über die Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) in der Stadt Castrop-Rauxel
✦ KI-Zusammenfassung
In den anstehenden Sitzungen des Verwaltungsrates EUV am 10. Dezember 2025 und des Rates der Stadt Castrop-Rauxel am 11. Dezember 2025 wird die Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2026 im Bereich der Klärschlammbeseitigung behandelt. Trotz einer für 2026 prognostizierten Inflationsrate von rund zwei Prozent ergibt sich aus der vorliegenden Berechnung keine Notwendigkeit, die Gebühren in diesem Bereich anzupassen.
Zudem steht der Beschluss des Verwaltungsrates zur Kenntnisnahme an, die Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen, wie etwa Kleinkläranlagen oder abflusslose Gruben, nicht zu ändern. Da Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung gemäß der Kommunalunternehmenssatzung der Zustimmung des Rates bedürfen, muss die vom Verwaltungsrat beschlossene Satzung vor ihrer öffentlichen Bekanntmachung durch den Rat der Stadt bestätigt werden. Der Rat soll somit sowohl die Gebührenbedarfsberechnung als auch die Entscheidung zur Beibehaltung der bestehenden Satzung zur Kenntnis nehmen.
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