Castrop-Rauxel Transparent

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Sitzungsvorlage

Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage in der Stadt Castrop-Rauxel (Entwässerungssatzung); Änderung der Entwässerungssatzung in § 13 Abs. 4.

2025/214 27.11.2025 Rat der Stadt

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll über eine Änderung der Entwässerungssatzung beraten. Konkret geht es um die Neufassung von § 13 Absatz 4 der Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage. Der vorliegende Beschlussvorschlag folgt auf eine Entscheidung des Verwaltungsrates.

Die Änderung dient der inhaltlichen Klarstellung hinsichtlich des Schutzes gegen Rückstau von Abwasser aus dem öffentlichen Kanal. Grundstückseigentümer sind verpflichtet, in Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene funktionstüchtige und geeignete Rückstausicherungen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik einzubauen, wobei insbesondere die DIN 1986-100 angeführt wird. Als Höhe der Rückstauebene wird künftig die Straßenoberkante an der Anschlussstelle des Anschlusskanals an die öffentliche Abwasseranlage festgelegt, wobei der EUV Stadtbetrieb im Einzelfall abweichende Regelungen festsetzen kann.

Die Verpflichtung zum Schutz gegen Rückstau besteht zudem unabhängig davon, ob die Nutzung der Räume baurechtlich genehmigt oder genehmigungsfähig ist. Die Pflicht zum Einbau gilt für alle Grundstücke, auch für solche, bei denen in der Vergangenheit keine Rückstausicherung vorhanden war oder satzungsrechtlich hätte eingebaut werden müssen. Da Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung gemäß der Kommunalunternehmenssatzung der Zustimmung des Rates bedürfen, steht die Bestätigung der Satzung zur Bekanntmachung auf der Tagesordnung.

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