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Sitzungsvorlage

Inanspruchnahme der "Größenabhängigen Befreiungen" von der Verpflichtung zur Aufstellung eines kommunalen Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2024 (§ 116a GO NRW)

2025/105 28.05.2025 Rat der Stadt

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll über den Verzicht auf die Aufstellung eines kommunalen Gesamtabschlusses und eines Gesamtlageberichtes für das Haushaltsjahr 2024 entscheiden. Die Verwaltung beantragt hierfür die Inanspruchnahme der sogenannten „größenabhängigen Befreiungen“ gemäß § 116a GO NRW. Hintergrund des Antrags ist, dass die Erstellung eines Gesamtabschlusses mit einem hohen personellen und prüferischen Aufwand verbunden ist, während der Nutzen als Steuerungsinstrument als gering eingestuft wird.

Die Voraussetzungen für eine Befreiung sind laut Verwaltung erfüllt, da mindestens zwei der gesetzlich geforderten Kriterien vorliegen. Dabei wird geprüft, ob die Erträge und Bilanzsummen der vollkonsolidierungspflichtigen Aufgabenbereiche, wie etwa des EUV Stadtbetriebs AöR, jeweils weniger als 50 Prozent der entsprechenden Werte der Stadt ausmachen. Zudem liegt die Summe der Bilanzwerte von Stadt und den einzubeziehenden Bereichen deutlich unter der Grenze von 1,5 Milliarden Euro. Da die endgültigen Jahresabschlüsse für das Jahr 2024 zum Zeitpunkt der Vorlage noch nicht vollständig vorliegen, stützt sich die Bewertung auf die geprüften Abschlüsse des Jahres 2023 sowie auf den Entwurf des Jahresabschlusses 2024.

Die Entscheidung über die Inanspruchnahme dieser Befreiung muss bis zum 30. September 2025 erfolgen. Im Falle eines Verzichts bleibt die Verpflichtung zur Erstellung eines Beteiligungsberichtes bestehen.

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