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Sitzungsvorlage

Bebauungsplan Nr. 259 "Feuerwache" hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans nach § 3 Abs. 2 BauGB

2025/146 28.08.2025 Rat der Stadt

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 259 „Feuerwache“ zur Kenntnis nehmen und die Verwaltung beauftragen, diesen einschließlich Begründung, Umweltbericht und Fachgutachten öffentlich auszulegen sowie im Internet bereitzustellen.

Der Planungsbereich umfasst etwa neun Hektar im Ortsteil Habinghorst auf dem Gelände des ehemaligen Steinkohlekraftwerks Rauxel. Ziel der Planung ist die Nachnutzung dieser Industriebrache zur Deckung des kommunalen Bedarfs. Im nördlichen Teil des Gebiets sollen eine neue Feuer- und Rettungswache sowie Flächen für weitere kommunale Infrastruktur, etwa für soziale oder Bildungszwecke, entstehen. Der südliche Bereich ist für Sportanlagen und Grünflächen vorgesehen, wobei Teile der Fläche der natürlichen Entwicklung überlassen werden sollen.

Die verkehrliche Erschließung erfolgt über eine neue öffentliche Straße mit Anbindung an den Kreisverkehr Klöcknerstraße. Für den Einsatzfahrverkehr der Feuerwehr ist eine separate Ausfahrt zur B 235 mit Vorrangschaltung vorgesehen. Zur Kompensation der ökologischen Eingriffe soll das städtische Ökokonto „Obercastrop“ genutzt werden. Zudem sind Maßnahmen zur Sicherung von Lebensräumen, unter anderem für die Kreuzkröte, Bestandteil der Planung.

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