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Sitzungsvorlage

8. Änderung des Flächennutzungsplans "Feuerwache" hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung der 8. Änderung des Flächennutzungsplans nach § 3 Abs. 2 BauGB

2025/147 28.08.2025 Rat der Stadt

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hat beschlossen, den Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplans „Feuerwache“ einschließlich der Begründung und des Umweltberichts zur öffentlichen Auslegung vorzubereiten. Die Verwaltung wird beauftrag auf, die Unterlagen sowie die Fachgutachten gemäß den gesetzlichen Vorgaben sowohl zur Einsichtnahme als auch im Internet bereitzustellen.

Der Planungsbereich umfasst etwa neun Hektar im Ortsteil Habinghorst auf dem Gelände des ehemaligen Steinkohlekraftwerks Rauxel. Ziel der Änderung ist die städtebauliche Entwicklung dieser Industriebrache für eine neue Nutzung. Im nördlichen Teil des Gebiets sieht die Planung Flächen für eine neue Feuerwache sowie für kommunale Infrastruktur vor. Der südliche Bereich, südlich des Deininghauser Bachs, soll als Grünfläche für Sportanlagen und zur Förderung natürlicher Sukzession genutzt werden, wobei die bisherige Darstellung als Wald angepasst wird.

Die Änderung erfolgt im Rahmen eines Parallelverfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 259 „Feuerwache“. Durch die Nutzung der bereits vorhandenen Brachflächen soll eine Neuinanspruchnahme von Flächen im Außenbereich vermieden werden. Die Verwaltung geht davon aus, dass durch die vorliegende Entscheidung keine unmittelbaren Auswirkungen auf das Klima zu erwarten sind. Die Kosten für die bauleitplanerischen Leistungen und die Durchführung des Verfahrens sind mit der Planung verbunden.

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