Satzung zur Festsetzung der Hebesätze der Grundsteuer in Castrop-Rauxel ab dem 01.01.2026
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Haupt- und Finanzausschuss einen Vorschlag zur Neufestsetzung der Grundsteuerhebesätze in Castrop-Rauxel vor. Mit Wirkung zum 1. Januar 2026 soll der Hebesatz für die Grundsteuer B von bisher 825 ‰ auf 870 ‰ angepasst werden. Ziel dieser Maßnahme ist es, Mindererträge auszugleichen, die im Zuge der Umsetzung des neuen Grundsteuerrechts entstanden sind.
Hintergrund der Vorlage ist, dass durch Korrekturen der Finanzverwaltung bei den Steuerbescheiden im Jahr 2025 verminderte Messbeträge festgestellt wurden. Die Verwaltung geht davon aus, dass dadurch Mindererträge in Höhe von rund 816.000 Euro entstehen. Um diese Verluste sowie mögliche weitere Veränderungen im Jahr 2026 zu kompensieren, ist die Erhöhung des Hebesatzes vorgesehen. Für die Steuerpflichtigen bedeutet dies eine Anpassung der Grundsteuer B um etwa 5,45 Prozent im Vergleich zum bisherigen Betrag.
Der Hebesatz für die Grundsteuer A bleibt unverändert bei 600 ‰. Die Verwaltung wird den Rat über weitere Entwicklungen der Steuererträge sowie über anstehende Entscheidungen der Finanzgerichte informieren. Der Beschlussvorschlag sieht die Verabschiedung der entsprechenden Satzung durch den Rat der Stadt vor.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 168 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 383011100220
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20251201084914-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20251201084929-0
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20251201085059-0
- Anlage 4 als PDF öffnen ↗ 20251209095023-0