Antrag der CDU-Fraktion vom 03.03.2026_BauGB-Novelle: Erarbeitung von Entscheidungskriterien
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat einen Antrag zur Baugesetzbuch-Novelle (BauGB-Novelle) eingebracht, der die Erarbeitung von Entscheidungskriterien zum Gegenstand hat. Die Vorlage mit der Nummer 2026/083 wurde am 3. März 2026 erstellt und dient als Grundlage für die anstehenden Beratungen in den kommunalen Gremien.
Die parlamentarische Behandlung ist für den Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen) in der Sitzung am 19. März 2026 vorgesehen. Im Anschluss soll das Anliegen im Rat der Stadt in der Sitzung am 26. März 2026 beraten werden.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass keine haushaltsmäßige Berührung besteht. Der Antrag wurde durch den Fraktionsvorsitzenden der CDU-Fraktion gestellt.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 400303100084
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20260303152830-0