Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen in der Stadt Castrop-Rauxel für das Jahr 2026
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel berät über die Ordnungsbehördliche Verordnung zum Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2026. Die Vorlage sieht vor, dass Geschäfte an bis zu acht nicht aufeinanderfolgenden Sonntagen jeweils im Zeitraum von 13:00 bis 18:00 Uhr öffnen können, sofern ein öffentliches Interesse durch lokale Veranstaltungen gegeben ist.
Für das Jahr 2026 sind sieben verkaufsoffene Sonntage geplant, die als Begleitveranstaltungen zu örtlichen Festen dienen sollen. In der Altstadt Castrop sind für den 21. Juni das Street Food & Beach Festival sowie für den 18. Oktober ein Mittelaltermarkt vorgesehen, beide organisiert durch die Werbegegemeinschaft CASConcept e. V. Im Stadtteil Ickern findet am 30. August ein Familienfest des Stadtteilvereins Mein Ickern e.V. statt. In Habinghorst plant der Bürgerverein Unser Habinhorst e. V. drei Termine: ein Frühlingsfest am 1. März, ein Sommerfest am 5. Juli und ein Erntedankfest am 4. Oktober. Zudem ist für den 20. September ein Kinder- und Stadtteilfest in Merklinde angesetzt, das von der IG marktplatz-bövinghausen e. V. und dem Bürgerverein „Wir sind Merklinde e. V.“ organisiert wird.
Die Verwaltung führt aus, dass die Öffnungen im Rahmen der jeweiligen Veranstaltungen stattfinden sollen, um die lokale Mitte zu beleben. Vor Erlass der Verordnung wurden die zuständigen Gewerkschaften, Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände sowie Kirchen und Kammern angehört. Die Verordnung hat eine einjährige Gültigkeitsdauer.
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20260205092406-0