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Sitzungsvorlage

Beschluss über die Übertragung von Haushaltsermächtigungen in das Haushaltsjahr 2026

2026/086 05.03.2026 Haupt- und Finanzausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Der Haupt- und Finanzausschuss prüft die Vorlage 2026/086 zur Übertragung von Haushaltsermächtigungen in das Haushaltsjahr 2026. Der Rat der Stadt soll beschließen, investive Maßnahmen aus Vorjahren in Höhe von rund 2,4 Millionen Euro sowie Ermächtigungen für die zweckentsprechende Verwendung von Zuweisungen in Höhe von etwa 3,38 Millionen Euro zu übertragen.

Der Beschlussvorschlag umfasst zudem die Übertragung von 137.109,26 Euro für konsumtive Aufwendungen und Auszahlungen aus dem Vorjahr sowie aus dem Jahr 2025. Ein weiterer Punkt betrifft die Übertragung von Rückstellungen in Höhe von rund 1,79 Millionen Euro aus dem Haushaltsjahr 2025. Diese Mittel sind für die Instandhaltung der Stadt- und Europahalle sowie für Abrisskosten auf dem ehemaligen Fuhrparkgelände vorgesehen, um die vertragliche Rechnungsbegleichung zu Beginn des Jahres 2026 zu ermöglichen.

Die Verwaltung erläutert, dass aufgrund der bestehenden Überschuldung und der Vorgaben des Haushaltssicherungskonzepts strenge Maßstäbe an die Übertragungen angelegt werden. Während neue Haushaltsermächtigungen aus dem Jahr 2025 grundsätzlich nicht übertragbar sind, können Ausnahmen für zweckgebundene Einzahlungen, wie etwa für das Projekt ISEK Merklinde oder die Unterbringung von Geflüchteten, gemacht werden. Die Übertragung der Rückstellungen wurde mit der Kommunalaufsicht abgestimmt.

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