Sachstand NRW-Infrastrukturgesetz 2025 - 2036
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hat den Sachstand zum NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036 zur Kenntnis genommen. Laut einem Bescheid der Bezirregierung Münster vom 29. Januar 2026 wurde der Stadt ein Förderbudget in Höhe von rund 33,14 Millionen Euro für Sachinvestitionen bereitgestellt. Die Mittel basieren auf dem Bundesgesetz zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen sowie dem entsprechenden Landesgesetz für Nordrhein-Westfalen.
Die Verwendung der Mittel ist an spezifische Investitionsbereiche gebunden. Ein Anteil von 50 Prozent des Budgets ist für die Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur vorgesehen. Weitere 20 Prozent sind für die Sanierung von Liegenschaften sowie für Maßnahmen zum Klimaschutz, zur Klimafolgenanpassung und zur ökologischen Nachhaltigkeit reserviert. Die restlichen 30 Prozent entfallen auf die Bereiche Verkehrsinfrastruktur, digitale Resilienz, Digitalisierung, Sportinfrastruktur oder öffentliche Sicherheit und Krisenresilienz. Förderfähig sind Maßnahmen mit einem Mindestvolumen von 50.000 Euro.
Aufgrund der aktuellen Haushaltslage der Stadt finden bei diesen Investitionen Sonderregelungen Anwendung, die die Beschränkungen der Gemeindeordnung für Ausgaben im Rahmen der Haushaltsicherung aufheben. Die Verwaltung führt derzeit eine interne Prüfung durch, um konkrete Projekte und Prioritäten für die Mittelverwendung zu erarbeiten. Ein entsprechender Vorschlag wird den politischen Gremien nach Abschluss dieser Arbeiten vorgelegt.
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20260208180347-0