Erfüllung der Zweckbindung für U3 Kita Plätze nach § 55 Abs. 2 S. 2 KiBiz im Kindergartenjahr 2026/2027
✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss berät über die Anwendung der Regelung des § 55 Abs. 2 Satz 2 KiBiz für das Kindergartenjahr 2026/2027. Ziel ist es, die Zweckbindung für U3-Betreuungsplätze in begründeten Einzelfällen so zu gestalten, dass diese Plätze auch mit Kindern über drei Jahren belegt werden können.
Für zwei städtische Kindertageseinrichtungen wird dieser Ausnahmeregelung Gebrauch machen. Im Kindergarten Villa Kunterbunt sollen von 22 geförderten U3-Plätzen 19 mit Kindern unter drei Jahren und drei Plätze mit Kindern über drei Jahren belegt werden. Dies begründet sich durch einen kleineren Entlassjahrgang sowie die Aufnahme von Geschwisterkindern. In der Einrichtung Kinderburg soll einer von sechs geförderten U3-Plätzen mit einem Kind über drei Jahren belegt werden, um eine Überschreitung des zulässigen Belegungskorridors zu vermeiden.
Die Verwaltung führt aus, dass im betreffenden Planungsbereich derzeit eine Unterversorgung an Kita-Plätzen vorliegt. Aufgrund von geplanten Neubauten und rückläufigen Geburtenzahlen wird jedoch innerhalb der nächsten zwei Jahre mit einer Entspannung der Versorgungssituation gerechnet. Ein entsprechender Beschluss der örtlichen Jugendhilfeplanung ist erforderlich, um die Regelung für das kommende Kindergartenjahr anzuwenden.
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Beratungsfolge
- 25.06.2026kein Ergebnis hinterlegt