Festsetzung des Umfangs der Übernahme von übermäßigen Verbindlichkeiten zur Liquiditäts- sicherung gemäß § 6 Abs. 3 des Altschuldenentlastungsgesetztes Nordrhein-Westfalen (ASEG NRW) durch das Land Nordrhein-Westfalen
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird über den Bewilligungsbescheid der Bezirksregierung Münster zur anteiligen Entschuldung im Rahmen des Altschuldenentlastungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (ASEG NRW) informiert. Der Umfang der Übernahme von Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung zum Stichtag 31. Dezember 2023 wurde durch das Land auf 45.681.527,70 Euro festgesetzt. Grundlage für diesen Bescheid sind die Ergebnisse einer Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ETL WRG GmbH sowie der entsprechende Antrag der Stadtverwaltung.
Die Ermittlung des Übernahmebetrages erfolgte unter Berücksichtigung verschiedener Parameter, wie dem Abzug bereits getilgter Kredite und vorhandener liquider Mittel. Da die Stadt die Voraussetzungen für eine weitergehende Spitzenentschuldung nicht erfüllte, wurde der Mindestentschuldungstarif von etwa 41,05 Prozent angewandt.
Die Abwicklung der Übernahme durch das Land erfolgt bis spätestens Ende 2026. Zum 2. Februar 2026 werden vier bestehende Kredite in einer Gesamthöhe von rund 45 Millionen Euro übernommen. Der verbleibende Differenzbetrag wird der Stadt als zinsloser Kredit vom Land ausgezahlt. Aus diesen Maßnahmen resultieren voraussichtliche Einsparungen bei den Zinsaufwendungen in Höhe von etwa 700.000 Euro für den Nachtragshaushalt 2026 sowie eine jährliche Ersparnis von rund 770.000 Euro ab dem Jahr 2027. Die Übernahme führt zudem zu einer Verringerung des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages in der Bilanz der Stadt.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20260205171844-0
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