Wahl einer/s Stimmgruppendelegierten nach dem Emschergenossenschaftsgesetz
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt bereitet die Wahl einer Stimmgruppendelegierten bzw. eines Stimmgruppendelegierten gemäß § 11 Abs. 3 des Emschergenossenschaftsgesetzes vor. Hintergrund ist die gesetzliche Regelung, nach der Genossen mit Beitragsteileinheiten – also Beiträgen, die keine volle Einheit erreichen oder über eine solche hinausgehen – Stimmgruppen bilden können.
In einer Sitzung vom 9. Dezember 2025 wurden bereits drei Personen als Delegierte in die Genossenschaftsversammlung der Emschergenossenschaft gewählt, da hierfür volle Beitragseinheiten vorlagen. Durch die bestehenden Beitragsteileinheiten ergibt sich nun für die Stadt Castrop-Rauxel eine zusätzliche Stimmgruppenberechtigung. Der Rat der Stadt soll daher im Rahmen der anstehenden Sitzung am 19. Februar 2026 eine Person als Delegierte oder Delegierten für diese Stimmgruppe wählen und in die Genossenschaftsversammlung entsenden.
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