Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 259 "Feuerwache" der Stadt Castrop-Rauxel hier: a) Entscheidung über die Stellungnahmen nach § 2 Abs. 3 BauGB b) Satzungsbeschluss des Planes und Billigung der Begründung mit Umweltbericht
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel berät über den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 259 „Feuerwache“. Das Planungsgebiet umfasst etwa neun Hektar im Ortsteil Habinghorst auf dem Gelände des ehemaligen Steinkohlekraftwerks Rauxel. Ziel der Planung ist die Nachnutzung der Industriebrache zur Schaffung von Flächen für den Gemeinbedarf und die Erholung.
Im nördlichen Teilbereich sollen eine neue Feuer- und Rettungswache sowie Anlagen für den Katastrophenschutz errichtet werden. Zudem wird Raum für weitere kommunale Infrastruktur, etwa für soziale oder Bildungseinrichtungen, bereitgestellt. Der südliche Bereich des Planungsgebiets ist für Sportanlagen und öffentliche Grünflächen vorgesehen, wobei ungenutzte Flächen der natürlichen Entwicklung überlassen werden sollen. Eine gemeinsame Stellplatzanlage soll sowohl die Einsatzkräfte als auch die Besucher der Sportanlagen bedienen.
Die Erschließung erfolgt über eine neue öffentliche Straße mit Anbindung an den Kreisverkehr Klöcknerstraße, wobei für den Feuerwehrverkehr eine separate Ausfahrt zur B 235 vorgesehen ist. Die Verwaltung geht davon aus, dass durch Umsetzung von Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen keine erheblichen Beeinträchtigungen der Umwelt zu erwarten sind. Der ökologische Ausgleich soll über das städtische Ökokonto „Obercastrop“ erfolgen, was unter anderem Maßnahmen zur Schaffung eines Ersatzlebensraums für die Kreuzkröte einschließt.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20260303063735-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20260303063825-10
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20260303063825-11
- Anlage 4 als PDF öffnen ↗ 20260303063735-1
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