Einbeziehung weiterer beratender Mitglieder in den Jugendhilfeausschuss
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel berät über die Einbeziehung weiterer beratender Mitglieder in den Jugendhilfeausschuss. Die rechtliche Grundlage für diese Erweiterung bilden das Sozialgesetzbuch Achtes Buch sowie die Satzung für das Jugendamt der Stadt Castrop-Rauxel. Nach den geltenden Bestimmungen kann der Rat nach Bedarf sachkundige Personen als beratende Mitglieder in den Ausschuss wählen, wobei für jedes Mitglied eine persönliche Stellvertretung zu bestimmen ist.
Die vorliegende Vorlage sieht konkret die Aufnahme von Vertretungen aus zwei Organisationen vor. Das Deutsche Rote Kreuz, Kreisverband Recklinghausen e.V., hat einen Sitz im Jugendhilfeausschuss beantragt und schlägt hierfür eine ordentliche Vertretung sowie eine Stellvertretung vor. Des Weiteren soll die Vorsitzende der Arbeitsgruppe AG 2, welche den Caritasverband für die Stadt Castrop-Rauxel e.V. vertritt, als beratendes Mitglied in den Ausschuss aufgenommen werden. Die entsprechende Entscheidung wird im Jugendhilfeausschuss und im Rat der Stadt behandelt.
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