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Sitzungsvorlage

Beschluss über den Erlass einer 16. Änderungsentgeltordnung zur Entgeltordnung für Sonderleistungen des EUV Stadtbetriebs Castrop-Rauxel

2026/094 11.03.2026

✦ KI-Zusammenfassung

Der EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel plant die Einführung der 16. Änderungsentgeltordnung für Sonderleistungen. Eine Überprüfung der Preisgestaltung unter Berücksichtigung der Entwicklung der Entsorgungs- und Logistikkosten für das Jahr 2026 hat eine Anpassung der Entgelte für verschiedene Leistungsarten ab dem 1. April 2026 erforderlich gemacht. Dies führt zu einer durchschnittlichen Erhöhung der Entgelte um 3 Prozent.

Von dieser Anpassung sind bestimmte Bereiche nicht betroffen. Die Entgelte für die Annahme von Siedlungsabfällen am Bringhof Ickern bleiben für das Jahr 2026 unverändert. Ebenso bleibt die Gebührenstruktur für die Sondernutzung des Veranstaltungsraums im EUV-Objekt in der Erinstraße 6 stabil.

Der Verwaltungsrat hat den Beschluss zur neuen Entgeltordnung bereits gefasst. Da Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung gemäß der Kommunalunternehmenssatzung der Zustimmung des Rates bedürfen, steht die endgültige Billigung der Vorlage durch den Rat der Stadt Castrop-Rauxel bevor.

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