Ernennung einer Schriftführerin sowie einer stellvertretenden Schriftführerin für den Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration wird in der Sitzung am 4. Februar 2026 über die Besetzung der Schriftführung beraten. Die vorliegende Sitzungsvorlage mit der Nummer 2026/020 sieht die Benennung einer Schriftführerin sowie einer stellvertretenden Schriftführerin für das Gremium vor.
Die rechtliche Grundlage für diese Bestellung ist § 52 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW. Gemäß dieser Vorschrift müssen über die Beschlüsse des Ausschusses Niederschriften erstellt werden. Diese Protokolle sind durch die zuständige Beigeordnete, den Vorsitzenden sowie eine vom Bürgermeister bestellte Person in der Funktion der Schriftführung zu unterzeichnen. Die vorgeschlagene Benennung dient somit der Sicherstellung der formalen Anforderungen an die Protokollführung innerhalb des Ausschusses.
Für den Haushalt ergeben sich aus dieser Entscheidung keine finanziellen Auswirkungen. Die Vorlage liegt dem Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration zur Beschlussfassung vor.
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