Einbeziehung weiterer beratender Mitglieder in den Jugendhilfeausschuss
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll über die Einbeziehung weiterer beratender Mitglieder in den Jugendhilfeausschuss entscheiden. Auf Antrag des Kinder- und Jugendparlaments wird die Wahl eines weiteren ordentlichen Mitglieds mit beratender Stimme sowie einer persönlichen Stellvertretung vorgeschlagen.
Die rechtliche Grundlage für diese Erweiterung findet sich in der Satzung für das Jugendamt der Stadt Castrop-Rauxel, dem Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) sowie dem Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG-KJHG). Nach diesen Bestimmungen können neben den pflichtigen Mitgliedern nach Bedarf weitere sachkundige Personen in den Jugendhilfeausschuss berufen werden. Dabei ist die Wahl einer persönlichen Stellvertretung für jedes gewählte Mitglied vorgesehen.
Die Vorlage wird im Jugendhilfeausschuss am 29. Januar 2026 beraten und anschließend in der Sitzung des Rats der Stadt am 19. Februar 2026 zur Beschlussfassung vorgelegt. Durch die personelle Ergänzung entstehen keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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