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Sitzungsvorlage

Bildung von Arbeitsgemeinschaften gemäß § 78 Sozialgesetzbuch Achtes Buch - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)

2026/029 12.01.2026 Jugendhilfeausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Der Jugendhilfeausschuss beabsichtigt die Bildung von drei Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII. Ziel dieser Gremien ist es, die Zusammenarbeit zwischen dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe und den freien Trägern zu fördern sowie Maßnahmen zur Unterstützung von Kindern und Familien aufeinander abzustimmen.

Die erste Arbeitsgemeinschaft befasst sich mit der Jugendarbeit und der Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule. Ihr Fokus liegt auf der konzeptionellen Weiterentwicklung der Jugendarbeit, insbesondere bei der Erstellung des Kinder- und Jugendförderplanes. Die Besetzung soll Vertreter der städtischen und freien Jugendzentren, des Stadtjugendrings sowie die Verwaltung umfassen.

Die zweite Arbeitsgemeinschaft widmet sich der Tagesbetreuung und Bildung für Kinder. Sie dient der Vernetzung öffentlicher und freier Träger zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten Kindertagesbetreuung in Castrop-Rauxel. Die Zusammensetzung soll Vertreter religiöser Trägergruppen, der AWO, des DPWV sowie die Verwaltung beinhalten.

Die dritte Arbeitsgemeinschaft konzentriert sich auf Hilfen zur Erziehung. Sie hat die Aufgabe, fachliche Standards für die Zusammenarbeit der verschiedenen Anbieter zu entwickeln und die individuelle Entwicklung junger Menschen zu fördern. Hier sollen Vertreter freier Jugendhilfeträger, die Erziehungsberatungsstelle des Kreises Recklinghausen sowie die Verwaltung vertreten sein.

Die Arbeitsgemeinschaften wirken beratend und informieren den Jugendhilfeausschuss regelmäßig über ihre Beratungen. Die jeweiligen Vorsitzenden werden innerhalb der Gremien beschlossen.

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