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Sitzungsvorlage

Sachstandsbericht Haushaltssicherungskonzept (Berichtsstichtag 30.09.2025)

2026/035 19.01.2026 Rat der Stadt

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird über den Sachstand des Haushaltssicherungskonzeptes zum Stichtag 30. September 2025 informiert. Aufgrund der bestehenden bilanziellen Überschuldung seit dem Jahr 2011 und der gesetzlichen Vorgaben gemäß § 76 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist die Stadt verpflichtet, ein Haushaltssicherungskonzept jährlich fortzuschreiben. Der Jahresabschluss für das Jahr 2024 weist im Ergebnisplan einen Fehlbetrag von rund 34,2 Millionen Euro aus, was zu einer Erhöhung des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrags in der Bilanz führt.

Das Haushaltssicherungskonzept für die Jahre 2025/2026 wurde vom Landrat des Kreises Recklinghausen mit Verfügung vom 16. Juli 2025 nicht genehmigt. Die Ablehnungsverfügung enthielt Nebenbestimmungen, unter anderem die Verpflichtung, der Kommunalaufsicht bis zum Stichtag 30. September 2025 einen Bericht über die Umsetzung der Konsolidierungsmaßnahmen vorzulegen. Mit der vorliegenden Sitzungsvorlage wird dem Rat der Stadt der Bericht zur Kenntnis gegeben, welcher bereits am 3. September 2025 bei der Kommunalaufsicht eingereicht wurde.

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