Benennung einer Schriftführerin und einer stellvertretenden Schriftführerin für den Betriebsausschuss 3
✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Betriebsausschusses 3 (Planen, Bauen und Wohnen) am 19. März 2026 wird über die Benennung einer Schriftführerin sowie einer stellvertretenden Schriftführerin beraten. Die rechtliche Grundlage für dieses Vorhaben bildet die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, welche vorschreibt, dass über die Beschlüsse der Ausschüsse Niederschriften zu erstellen sind. In diesem Zusammenhang regelt die Geschäftsordnung des Rates der Stadt Castrop-Rauxel und seiner Ausschüsse zudem, dass die entsprechenden Protokolle vom Ausschussvorsitzenden sowie von der Schriftführerin zu unterzeichnen sind.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Benennung einer Person als Schriftführerin und einer weiteren Person als stellvertretende Schriftführerin für den Betriebsausschuss 3 vor. Aus finanzieller Sicht ergeben sich durch diese Personalentscheidung keine Auswirkungen auf den Haushalt.
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