Castrop-Rauxel Transparent

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Sitzungsvorlage

Schulwegsicherung in Castrop-Rauxel; schriftlicher Bericht der Verwaltung

2026/158 19.06.2026 Betriebsausschuss 1 (Kultur, Ordnung, Ausländerwesen und Feuerwehr)

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat im Betriebsausschuss 1 einen Bericht zur bestehenden Schulwegsicherung in Castrop-Rauxel vorgelegt. Dieser Bericht dient der Information über die fortlaufende und strukturierte Arbeit des Ordnungsamtes, insbesondere der Verkehrsabteilung. Die Maßnahmen zur Sicherung der Schulwege basieren auf einem seit Jahren praktizierten Vorgehen, das durch die Aktualisierung bestehender Informationen und die Umsetzung konkreter verkehrstechnischer Anpassungen ergänzt wird.

Der Fokus liegt dabei auf einer standortbezogenen Arbeitsweise, die sowohl Grundschulen als auch weiterführende Schulen umfasst. Zu dem Maßnahmenportfolio gehören unter anderem Verkehrszeichen, Geschwindigkeitsreduzierungen, Zebrastreifen sowie die Einrichtung von Schulstraßen. Aktuell werden die vorhandenen Schulwegflyer sukzessive überarbeitet, um sie an die aktuellen Rahmenbedingungen anzupassen. Auch der Bereich der Kindertageseinrichtungen wird berücksichtigt, wobei hier der Schwerpunkt auf der Gestaltung der Bring- und Abholvorgänge durch Maßnahmen wie Haltverbote oder Geschwindigkeitsbeschränkungen liegt.

Die Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen erfolgt in Zusammenarbeit mit verschiedenen Akteuren, darunter Schulleitungen, Elternvertretungen, die Polizei sowie der EUV Stadtbetrieb. Die Verwaltung plant, die laufenden Aktualisierungen und die Prüfung weiterer Sicherungsmaßnahmen fortzusetzen. Ein integriertes Konzept für sichere Wege zu Schulen und Kindertageseinrichtungen wird den zuständigen Gremien bei Bedarf in einer gesonderten Vorlage vorgelegt. Aus dieser Berichtsvorlage ergeben sich keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 187 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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